Todesfallbeihilfe
Die Todesfallbeihilfe besteht in einer einmaligen Zahlung, die an die Begünstigten ausgezahlt wird, wenn der Tod eines Gegenseitigkeitsversicherten eintritt.
Diese Unterstützung ist Teil der Schutzmaßnahmen von MUFACE als asistencia sanitaria. Bezogen auf diese Beihilfe wird festgestellt:
- Anwendbare Vorschriften
- Höhe der Todesfallleistung
- Begünstigte
- Zeitraum der Einreichung
- Ort der Einreichung
- Dokumentation
Anwendbare Vorschriften
Die Höhe ist gesetzlich geregelt in Artikel 133 der allgemeinen Bestimmungen zur Gegenseitigkeitsversicherung in der Verwaltung und der Verordnung APU / 95/2004 vom 12. Januar (externer Link). Es werden vorgegeben die Vorschriften zur Anwendung der Todesfallbeihilfe im Sondersystem der Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates (Amtsblatt BOE Nummer 23 vom 27. Januar), modifiziert durch Verordnung HAP / 2786/2012 vom 19. Dezember (externer Link), durch welche die Verordnung vom 29. Juli 1987 geändert wird und mit welcher, im Sinne einer sozialen Leistung zur Unterstützung, eine wirtschaftliche Hilfe zum Erwerb von Wohneigentum durch bei MUFACE Versicherte festgelegt wird; weiter die Verordnung vom 30. Dezember 1998, durch welche die Höhe bestimmter Geldleistungen der allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung der Beamten des Staates überarbeitet wird und der Verordnung APU / 95/2004 vom 12. Januar, durch welche Regelungen zur Anwendung der Todesfallbeihilfe im Sondersystem der Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates vorgegeben werden.
Höhe der Todesfallleistung
Gemäß dieser Vorschriften, genauer gesagt derjenigen vom 27. Dezember 2012 und in Artikel 4, besteht die Todesfallbeihilfe in der einmaligen Leistung einer finanziellen Unterstützung, die je nach dem Alter des verursachenden Versicherten zum Zeitpunkt des Todes nach den folgenden Regeln berechnet wird:
- a) Der verstorbene Versicherte ist jünger als 41 Jahre Die Höhe der Beihilfe wird errechnet durch Multiplikation des Betrags des Moduls mit der dem Alter des Verstorbenen entsprechenden Zahl.
- b) Der Versicherte ist im Alter von 41 Jahren verstorben oder älter Der Betrag des Moduls wird mit der Anzahl der Jahre multipliziert, die dem Verstorbenen fehlen, um das Alter von 80 Jahren zu erreichen.
- c) Der Wert des Multiplikatormoduls beträgt 93,91 Euro.
Die Aktualisierung des Wertes des Multiplikatormoduls sowie dessen Auswirkung auf die zu erwartende Mindestzahlung, die gemäß dem fünften Artikel garantiert wird, kann in Übereinstimmung mit dem verfügbaren Budget des Allgemeinen Fonds erfolgen. Eine solche Aktualisierung erfolgt durch eine Verordnung des Ministers für Finanzen und öffentliche Verwaltung unter Anwendung des Index, der den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen entspricht.
Gemäß dem fünften Artikel wird, wenn die Höhe der Todesfallbeihilfe, die gemäß der Bestimmungen des vorherigen Abschnitts errechnet wurde, weniger als 751,28 Euro beträgt, dieser Betrag bezahlt, der als Mindestbetrag für diese Beihilfe festgesetzt wurde.
Begünstigte
Die Angehörigen oder diesen Gleichgestellte, die mit den Verstorbenen zusammenlebten und von diesem unterhalten wurden.
Zeitraum der Einreichung
Der Beihilfeantrag kann innerhalb der auf den Tod folgenden fünf Jahre eingereicht werden.
Ort der Einreichung
In den lokalen Dienststellen oder den Vertretungsbüros von MUFACE oder in einem der in Artikel 16 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen (Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas) vorgesehenen Behörde.
Sie können MUFACE diesen Antrag auch über das Gemeinsame elektronische Register (REC) der Allgemeinen Staatsverwaltung senden. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis oder ein gültiges elektronisches Zertifikat erforderlich.
Dokumentation
- Antragsformular
- Erklärung zu etwaigen der Beihilfe vorgehenden Rechten (Vorlage Pflicht)
- Individuelle Erklärung des anrechenbaren Einkommens (Vorlage Pflicht, gilt nicht für den Ehegatten, die diesem gleichgestellte Person sowie nichtselbständige Kinder)
- Formular 145 - Übermittlung von Daten an die Zahlstelle (wird die Zahlstelle nicht über persönliche Umstände oder deren Änderung informiert, führt dies zur Anwendung der entsprechenden finanziellen Einbehaltung, ohne Berücksichtigung dieser Umstände. Art. 88.2 der Einkommensteuerverordnung natürlicher Personen)
- Auflistung der Anspruchsberechtigten auf die Todesfallbeihilfe in der Reihenfolge ihrer Anspruchsberechtigung
Die sonstigen sozialen Leistungen, zu denen die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung MUFACE Zugang haben, sind:
- Geburtsbeihilfe in Form einer Einmalzahlung
- Krankmeldung und Mutterschaftsbescheinigung
- Dienstunfall
- Beihilfen zu optischen Hilfsmitteln (Brillen)
- Hilfen bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohneinrichtungen oder Tages- und Nachtzentren | DKV Versicherungen
- Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen
- Hilfen für Krebspatienten
- Fürsorgeleistungen
- Beihilfe bei Risikoschwangerschaft
- Podologische Dienstleistungen
- Hilfe für Drogenabhängige
- Hilfe für die Pflege von psychiatrischen Patienten
- Beihilfen zur Verlängerung der Geltungsdauer früherer Beihilfen
- Dauerhafte Verletzung ohne Invalidität
- Berufsunfähigkeit
- Beurlaubung für die Kinderbetreuung
- Pensionsleistungen
- Bestattungshilfe
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch vollständige Invalidität
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Soziale Hilfen
- Risiko während der Stillzeit
- Pensionierung
- Besondere Beihilfe bei Mehrlingsgeburt
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Hilfen für an Zöliakie Erkrankte
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