Beihilfen zur Verlängerung der Geltungsdauer früherer Beihilfen
Mit dieser Beihilfe wird die bei früheren Aufrufen an bestimmte Begünstigte gewährte finanzielle Beihilfe beibehalten.
Der Beschluss vom 10. Mai 2017 der Allgemeinen Versicherungssystems auf Gegenseitigkeit für Beamte im öffentlichen Dienst, durch Beihilfen im Bereich Sozial- und Gesundheitsfürsorge während des Jahres 2017 (spanisches Amtsblatt 23. Mai 2017) gewährt werden, ist die Norm, die diese Leistung in Überschrift 9 regelt
Wir werden analysieren:
Zweck des Dienstes
Der Zweck dieses Programms ist die Beibehaltung der finanziellen Beihilfen, die in Beschlüssen vorheriger Aufrufe ihren Begünstigten gewährt wurden und für die der Anspruch auf Dienstleistungen und finanzielle Beihilfen des Fürsorgesystems für Autonomie und Abhängigkeit noch nicht besteht, aus Gründen, die nicht auf das Verschulden der interessierten Partei zurückzuführen sind, nach erfolgtem Antrag der Situation der Abhängigkeit und gegebenenfalls unter Feststellung der Stufe und des Niveaus, gemäß Gesetz 39/2006 vom 14. Dezember und seinen Durchführungsvorschriften sowie dem Königlichen Gesetzesdekret 20/2012 vom 13. Juli über Maßnahmen zur Gewährleistung der Haushaltsstabilität und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
Als Begünstigte dieses Programms zur Verlängerung der Geltungsdauer kommen zudem Versicherungsnehmer in Frage, die durch einen Beschluss der zuständigen Stelle des Fürsorgesystems für Autonomie und Abhängigkeit als nicht abhängig erklärt wurden, sofern die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Einstufung des Behinderungsgrads, die in den vergangenen Jahren als Grundlage für die Gewährung diente, ist weiterhin gültig.
- Die Erklärung als nicht abhängig wurde von der zuständigen Stelle des Fürsorgesystems für Autonomie und Abhängigkeit nach dem 1. Januar 2011 ausgestellt oder – wenn die Erklärung als nicht abhängig vor diesem Datum ausgestellt wurde – der Interessent eine neue Bewertung bei der zuständigen Stelle beantragt.
Betrag
Der Betrag, der der verfallenden Beihilfe entspricht, die erhalten wurde, ohne im Jahr 2017 aktualisiert zu werden.
Begünstigte
Gemäß den Bestimmungen des Aufrufs von 2017 können Begünstigte Personen sein, die im vorherigen Aufruf eine Beihilfe der gleichen Art erhalten haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
1) Ihre wirtschaftliche Situation hat sich gegenüber dem vorherigen Aufruf um nicht mehr als 5 % verändert.
2) Sie sind von einem Grad der Behinderung von mindestens 65 % oder 80 % betroffen, wenn sie in letzterem Fall das 65. Lebensjahr nicht erreichen (ausgenommen Telecare).
3) Es gibt keine Änderungen der Familieneinheit oder anderer Umstände, die Gegenstand der Gewährung der vorherigen Beihilfe waren.
4) Kein Service oder finanzielle Beihilfe wurde in diesem Zusammenhang über das SAAD gewährt.
5) Das Erfordernis im letzten Absatz von Abschnitt 9.1. wird erfüllt
Zeitraum der Einreichung
Anträge können bis einschließlich 31. Dezember 2017 gemäß den Bestimmungen des entsprechenden Aufrufs eingereicht werden.
Ort der Einreichung
Anträge können eingereicht werden in:
- In den lokalen Dienststellen oder den Vertretungsbüros von MUFACE oder in einem der in Artikel 16.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen (Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas) vorgesehenen Behörde.
- Sie können MUFACE diesen Antrag auch über das Gemeinsame elektronische Register (REC) der Allgemeinen Staatsverwaltung senden. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis oder ein gültiges elektronisches Zertifikat erforderlich.
Die sonstigen sozialen Leistungen, zu denen die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung MUFACE Zugang haben, sind:
- Geburtsbeihilfe in Form einer Einmalzahlung
- Krankmeldung und Mutterschaftsbescheinigung
- Dienstunfall
- Beihilfen zu optischen Hilfsmitteln (Brillen)
- Hilfen bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohneinrichtungen oder Tages- und Nachtzentren | DKV Versicherungen
- Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen
- Hilfen für Krebspatienten
- Fürsorgeleistungen
- Beihilfe bei Risikoschwangerschaft
- Podologische Dienstleistungen
- Hilfe für Drogenabhängige
- Hilfe für die Pflege von psychiatrischen Patienten
- Dauerhafte Verletzung ohne Invalidität
- Berufsunfähigkeit
- Beurlaubung für die Kinderbetreuung
- Pensionsleistungen
- Bestattungshilfe
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch vollständige Invalidität
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Soziale Hilfen
- Risiko während der Stillzeit
- Pensionierung
- Besondere Beihilfe bei Mehrlingsgeburt
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Todesfallbeihilfe
- Hilfen für an Zöliakie Erkrankte
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