Wirtschaftliche Leistung in Form einer Einmalzahlung bei Geburt oder Mehrfach-Adoption
Der Gegenseitigkeitsversicherte erhält im Falle einer Mehrlingsgeburt oder bei einer Mehrfachadoption eine Beihilfe.
Die Die medizinische Fürsorge für Beamten umfasst soziale Leistungen und Gesundheitsleistungen. Zu diesen sozialen Leistungen gehören Familienbeihilfen wie die Einmalzahlung bei einer Mehrlingsgeburt oder einer Mehrfachadoption.
Was ist diese Beihilfe, die aufgrund einer Mehrlingsgeburt oder einer Mehrfachadoption gewährt wird?
Bei der Beihilfe aufgrund einer Mehrlingsgeburt oder Mehrfachadoption handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die der oder der Gegenseitigkeitsversicherten in diesem Falle erhält. Diese Zuwendung ist mit dem Mutterschaftsgeld vereinbar.
Betrag
Die Höhe dieser wirtschaftlichen Leistung entspricht dem 4-, 8- oder 12-fachen des monatlichen Mindestlohns (S.M.I.), der am Tag der Geburt oder des Datums der Entscheidung des Adoptionsgerichts gilt und basierend auf den folgenden Sätzen:
Anzahl der GLEICHZEITIG GEBORENEN BZW. ADOPTIERTEN KINDER |
ANZAHL DER MONATLICHEN BETRÄGE DES S.M.I. |
BETRAG IN EURO |
2 |
4 |
2943.60 |
3 |
8 |
5887,20 |
4 und mehr |
12 |
8830.80 |
Begünstigte
Der Begünstigte ist der angemeldete oder sich in einer der Anmeldung gleichgestellten Situation befindliche Gegenseitigkeitsversicherte. Der Gegenseitigkeitsversicherte muss zum Zeitpunkt der Mehrlingsgeburt oder Mehrfachadoption angemeldet sein. Die nachfolgend genannten Personen können die Beihilfe entgegennehmen:
- Einer der beiden Elternteile, welchen sie in einer gemeinsamen Vereinbarung festlegen. Wenn es keine Übereinstimmung gibt und beide berechtigt sind, ist die biologische Mutter bezugsberechtigt.
- Wenn die Eltern nicht zusammenleben, hat die Person, welche die Aufsicht oder Betreuung der Kinder wahrnimmt, Anspruch auf den Erhalt der Leistung.
- Für den Fall, dass die Kinder Waisen sind oder verlassen wurden, hat die natürliche Person, die sich um sie kümmert, Anspruch auf den Erhalt der Leistung. Diese muss die Anforderungen der Mitgliedschaft nicht erfüllen.
Zeitraum und Ort der Einreichung
Die Frist zur Beantragung der Beihilfe bei einer Mehrlingsgeburt oder Mehrfachadoption beträgt fünf Jahre ab dem Tag der Geburt oder der Entscheidung des Adoptionsgerichts. Die bezugsberechtigte Person kann den Antrag bei folgenden Stellen einreichen:
- Bei den Dienstleistungsbüros der Provinzen oder delegierten Büros von MUFACE.
- Bei den in Artikel 16 des Gesetzes zu gemeinsamen Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen genannten dazu befähigten Ämtern.
- Gemeinsames elektronisches Register (REC) der Allgemeinen Staatsverwaltung. Es wird ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronisches Zertifikat benötigt.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die sonstigen sozialen Leistungen, zu denen die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung MUFACE Zugang haben, sind:
- Krankmeldung und Mutterschaftsbescheinigung
- Dienstunfall
- Beihilfen zu optischen Hilfsmitteln (Brillen)
- Hilfen bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohneinrichtungen oder Tages- und Nachtzentren | DKV Versicherungen
- Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen
- Hilfen für Krebspatienten
- Fürsorgeleistungen
- Beihilfe bei Risikoschwangerschaft
- Podologische Dienstleistungen
- Hilfe für Drogenabhängige
- Hilfe für die Pflege von psychiatrischen Patienten
- Beihilfen zur Verlängerung der Geltungsdauer früherer Beihilfen
- Dauerhafte Verletzung ohne Invalidität
- Berufsunfähigkeit
- Beurlaubung für die Kinderbetreuung
- Pensionsleistungen
- Bestattungshilfe
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch vollständige Invalidität
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Soziale Hilfen
- Risiko während der Stillzeit
- Pensionierung
- Besondere Beihilfe bei Mehrlingsgeburt
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Todesfallbeihilfe
- Hilfen für an Zöliakie Erkrankte
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