Berufsunfähigkeit
Es gibt mehrere Fälle von Arbeitsunfähigkeit bei Angestellten des öffentlichen Dienstes. Sie sind in der Königlichen Gesetzesverordnung Nr. 4/2000 vom 23. Juni vorgesehen
Die medizinische Abdeckung der Versicherten der Unfallkasse sieht auch Situationen vor, in denen Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht zur Arbeit zurückkehren kann. Die Fälle von Arbeitsunfähigkeit, über die wir sprechen werden, sind:
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Ärztliche Untersuchung bei Verweigerung der Bescheinigung über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- Leistung bei schwerer Invalidität
- Entschädigung für dauerhafte Schäden ohne Invalidität
- Verfahren für die Anerkennung von Ansprüchen aus Berufskrankheiten und Dienstunfällen
Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
Die Beihilfe bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ist eine Leistung, deren Zweck darin besteht, die Verringerung der Vergütung des Versicherten der Unfallkasse ab dem 91. Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit auszugleichen, wenn das Unternehmen, in dem er Leistungen erbringt, keine zusätzliche Vergütung mehr zahlt. Die Situation des vorübergehenden Arbeitsunfähigen wird von der Personalabteilung auf der Grundlage der Krankheitsberichte, die die Gesundheitsversorgung von MUFACE bescheinigen, anerkannt.
Ärztliche Untersuchung bei Verweigerung der Bescheinigung über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Hierbei handelt es sich um einen Fall, in dem die vorläufige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Leistungsempfänger verweigert wurde, weil es einen Widerspruch zwischen der Krankschreibung und dem Inhalt des Berichts gibt, der von den medizinischen Einrichtungen vorgelegt wird, die von der für die Ausstellung der Bescheinigung zuständigen Körperschaft abhängen oder mit ihr zusammenarbeiten. In diesem Fall kann der Muface-Versicherte unter Inkenntnissetzung diesesr Personalabteilung entscheiden, von MUFACE eine Beurteilung des Falles durch die medizinischen Überwachungseinheiten zu erhalten.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist für den neuen Beschluss bindend, der von der Personalabteilung getroffen wird, die gemäß dieser Bindung die Ablehnung der Genehmigung bestätigt oder den ursprünglichen Beschluss widerruft, indem es die Genehmigung mit demselben Datum erteilt.
Gegen den neuen Beschluss kann ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt werden, ohne dass in jedem Fall eine neue medizinische Beurteilung erforderlich ist.
Leistung bei schwerer Invalidität
Die Leistung bei schwerer Invalidität ist eine monatliche finanzielle Beihilfe, die an die als Schwerinvaliden qualifizierten Versicherten gerichtet ist.
Es tritt auf, wenn der Versicherungsnehmer wegen dauernder Dienstunfähigkeit aufgrund eines anatomischen oder funktionellen Verlustes pensioniert wird, der die Unterstützung einer anderen Person nötig macht, um die wesentlichsten Handlungen des Lebens durchzuführen.
Die Höhe dieser Leistung entspricht 50 % des vollen Betrags der Rente, der bei Beamtengehältern zu jedem Zeitpunkt gutgeschrieben wird.
Entschädigung für dauerhafte Schäden ohne Invalidität
Es handelt sich um die Zahlung einer einmaligen Entschädigung für Verletzungen, die im Dienst auftritt und durch die Abteilung für die Ermittlung des Behinderungsgrads eingestuft sowie dauerhaft sind, ohne dass die Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit notwendig ist.
Die Höhe dieser Entschädigung ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigung in Höhe einer der folgenden Beträge:
- diejenige, die sich aus der für das Allgemeine Sozialversicherungssystem festgelegten Tariftabelle ergibt, wenn sie keine teilweise dauerhafte Dienstunfähigkeit darstellen.
- Wenn die Verletzungen eine dauerhafte Teilinvalidität für die übliche Dienstfunktion darstellen, 24 monatliche Zahlungen der Beitragsbasis in der ersten Krankheitsbeurlaubung oder, falls dies nicht der Fall ist, in dem Monat, in dem der Dienstunfall aufgetreten ist.
Verfahren für die Anerkennung von Ansprüchen aus Berufskrankheiten und Dienstunfällen
Dieses Verfahren wird eingeleitet, wenn der Versicherte einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat.
Es muss genauer erläutert werden, was unter Dienstunfall und Berufskrankheit zu verstehen ist. Und dies wird durch die Verordnung definiert, die dieses Verfahren regelt, nämlich die Verordnung APU/3554/2005 vom 7. November
In Artikel 1 dieser Verordnung sind diese beiden Begriffe definiert:
Dienstunfall: Ein Dienstunfall ist ein Unfall, der aufgrund oder als Folge der Diensttätigkeit in der Verwaltung auftritt, gemäß der in Artikel 59 Abschnitt 2 des Reglamento General del Mutualismo Administrativo
Berufskrankheit: Die Krankheit, die der Versicherte aufgrund seiner Diensttätigkeit in der Verwaltung bei der Ausführung der Tätigkeiten, die in den Vorschriften des Allgemeinen Versicherungssystems für Beamte oder in anderen zu diesem Zweck erlassenen Verordnungen enthalten sind, sofern diese durch die Elemente oder Substanzen hervorgerufen werden, die in den genannten Normen für jede Berufskrankheit festgelegt sind, wie in Artikel 60 des Reglamento General del Mutualismo Administrativo angegeben.
Anschließend wird ein Dokument erstellt, das von den Personalabteilungen der verschiedenen öffentlichen Verwaltungen zu verwenden ist, um bei der Einleitung der Sachverhaltsfeststellung die lokalen Dienststellen von MUFACE und den zuständigen Präventionsdienst über den Versicherungsfall zu unterrichten.
Sobald das Verfahren eingeleitet wurde, folgt es den Durchführungsvorschriften der VERORDNUNG APU/3554/2005 vom 7. November
Die sonstigen sozialen Leistungen, zu denen die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung MUFACE Zugang haben, sind:
- Geburtsbeihilfe in Form einer Einmalzahlung
- Krankmeldung und Mutterschaftsbescheinigung
- Dienstunfall
- Beihilfen zu optischen Hilfsmitteln (Brillen)
- Hilfen bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohneinrichtungen oder Tages- und Nachtzentren | DKV Versicherungen
- Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen
- Hilfen für Krebspatienten
- Fürsorgeleistungen
- Beihilfe bei Risikoschwangerschaft
- Podologische Dienstleistungen
- Hilfe für Drogenabhängige
- Hilfe für die Pflege von psychiatrischen Patienten
- Beihilfen zur Verlängerung der Geltungsdauer früherer Beihilfen
- Dauerhafte Verletzung ohne Invalidität
- Berufsunfähigkeit
- Beurlaubung für die Kinderbetreuung
- Pensionsleistungen
- Bestattungshilfe
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch vollständige Invalidität
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Soziale Hilfen
- Risiko während der Stillzeit
- Pensionierung
- Besondere Beihilfe bei Mehrlingsgeburt
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Todesfallbeihilfe
- Hilfen für an Zöliakie Erkrankte
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