Hilfen für an Zöliakie Erkrankte
Beihilfen für an Zöliakie Erkrankte haben zum Ziel, den Kauf von hergestellten, verarbeiteten oder zubereiteten Lebensmitteln mitzufinanzieren, um den spezifischen Bedürfnissen von an Zöliakie Erkrankten gerecht zu werden.
Am 10. Juli 2018 erfolgte durch Beschluss die Ausschreibung zur MUFACE (Versicherungsschutz für Beamte) Gewährung sozialer und gesundheitlicher Schutzbeihilfen und unter Punkt 1.5 wurde ein Hilfsprogramm zur Finanzierung des Einkaufs von speziell hergestellten, verarbeiteten oder zubereiteten Lebensmitteln eingerichtet, um den besonderen Bedürfnissen von an Zöliakie Erkrankten gerecht zu werden.
In Bezug auf die Beihilfen für an Zöliakie Erkrankte ist festzuhalten:
- Begünstigte
- Höhe der Beihilfe
- Antrag und Unterlagen
- Beschluss und Bezahlung
- Inkompatibilität mit anderen durch MUFACE gewährte Beihilfen
Begünstigte
Die Begünstigten müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- a) Gegenseitigkeitsversicherter oder Begünstigter von MUFACE sein und nicht krankgeschrieben sein oder sich in einer gleichgestellten Situation befinden b) An Zöliakie erkrankt sein und dies in ordnungsgemäßer Weise nachgewiesen haben; es besteht keine Altersbegrenzung.
Höhe der Beihilfe
Die Beihilfe wird jährlich gewährt und richtet sich nach der monatlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Leistungsempfängers; sie wird berechnet gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2.10 (des Beschlusses vom 10. Juli 2018 von Muface) und einschließlich der Einkünfte, auf die sich Abschnitt 2.11.2 des besagten Beschlusses bezieht und in Übereinstimmung mit der Höhe des IPREM für das Jahr 2016.
Der jährliche Beihilfebetrag wird gemäß folgender Skala festgesetzt:
Wirtschaftliche Kapazität entsprechend der Höhe des IPREM |
Maximale jährliche Unterstützung - Euro |
Unter dem IPREM |
618,00 |
Ein- bis zweimal das IPREM |
525.30 |
Zwei- bis dreimal das IPREM |
432,60 |
Drei bis viermal das IPREM |
339.90 |
Wenn die wirtschaftliche Kapazität mehr als das Vierfache des IPREM beträgt, wird keine Beihilfe gewährt.
Der jährliche Charakter der Beihilfe setzt voraus, dass für den Fall, dass der Gegenseitigkeitsversicherte oder der Begünstigte diese Bedingung nur während eines Teils des Geschäftsjahres 2018 erfüllt, der Betrag der Beihilfe anteilig auf die entsprechenden Tage aufgeteilt wird. In gleicher Weise wird diese Aufteilung angewendet, wenn das Datum der ersten Diagnose der Krankheit nach dem 1. Januar 2018 liegt.
Antrag und Unterlagen
Zusätzlich zu den in Abschnitt 2.9 der gemeinsamen Normen geforderten Unterlagen muss der Interessent zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen vorlegen:
- a) Bericht des Vertragsarztes, der lizenzierter Arzt, Facharzt für Chirurgie oder ein Facharzt auf anderem Gebiet oder Doktor der Medizin ist, und der das Vorliegen der Zöliakie-Erkrankung des durch die Beihilfe Begünstigten bestätigt, es sei denn, dass ein solcher Bericht aufgrund früherer Aufforderungen vorgelegt wurde.
- b) Dokumentation, durch welche die Höhe des Einkommens gemäß Abschnitt 2.11 dieser Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen nachgewiesen wird.
Beschluss und Bezahlung
Inkompatibilität mit anderen durch MUFACE gewährte Beihilfen
Die durch dieses Programm gewährte Beihilfe ist nicht vereinbar mit:
- a) Der Unterstützung bei Aufenthalt im Pflegeheim des Verlängerungsprogramms, gemäß Abschnitt 9 des vorliegenden Beschlusses.
- b) Der Unterstützung aus dem Programm zur Betreuung von Patienten mit chronischen psychischen Erkrankungen bei Unterbringung in geschlossener Anstalt.
- c) Der Modalität des Aufenthaltes im Pflegewohnheim des Programms für vorübergehenden Aufenthalte in bestimmten Zentren, in der Höhe proportional zur Dauer des vorübergehenden Aufenthalts.
Die sonstigen sozialen Leistungen, zu denen die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung MUFACE Zugang haben, sind:
- Geburtsbeihilfe in Form einer Einmalzahlung
- Krankmeldung und Mutterschaftsbescheinigung
- Dienstunfall
- Beihilfen zu optischen Hilfsmitteln (Brillen)
- Hilfen bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohneinrichtungen oder Tages- und Nachtzentren | DKV Versicherungen
- Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen
- Hilfen für Krebspatienten
- Fürsorgeleistungen
- Beihilfe bei Risikoschwangerschaft
- Podologische Dienstleistungen
- Hilfe für Drogenabhängige
- Hilfe für die Pflege von psychiatrischen Patienten
- Beihilfen zur Verlängerung der Geltungsdauer früherer Beihilfen
- Dauerhafte Verletzung ohne Invalidität
- Berufsunfähigkeit
- Beurlaubung für die Kinderbetreuung
- Pensionsleistungen
- Bestattungshilfe
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch vollständige Invalidität
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Soziale Hilfen
- Risiko während der Stillzeit
- Pensionierung
- Besondere Beihilfe bei Mehrlingsgeburt
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Todesfallbeihilfe
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