Dienstunfall
Der Vorgang der Untersuchung der Ursachen eines im Dienst erlittenen Unfalls beginnt mit der Unfallbescheinigung
Als Arbeits- oder Dienstunfall gilt derjenige, der sich aufgrund oder infolge der bei Erbringung des Dienstes für die Verwaltung durchgeführten Aktivitäten ereignet.
Wenn ein Mitglied der Gegenseitigkeitsversicherung einen Arbeitsunfall erleidet oder an einer Berufskrankheit erkrankt, existiert ein Verfahren zur Anerkennung daraus abgeleiteter Rechte wie die medizinische Versorgung. Dieses Verfahren ist festgelegt in der Verfügung APU / 3554/2005 vom 7. November, durch die das Verfahren zur Anerkennung von Ansprüchen infolge von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen im Bereich der administrativen Gegenseitigkeitsversicherung, für den MUFACE zuständig ist, geregelt wird.
Das Verfahren kann von Amts wegen oder auf Antrag des betroffenen Versicherten eingeleitet werden. Die Regulierung des Vorgangs erfolgt im Einklang mit den Artikeln 3 und 4 und folgende der Verfügung APU / 3554/2005 vom 7. November.
Struktur der Bescheinigung bei Dienstunfall
Das grundlegende Dokument für die Aufnahme der Bearbeitung des Vorgangs ist die Bescheinigung bei Dienstunfall.
Es handelt sich um ein Dokument, das von den Personalbehörden der verschiedenen öffentlichen Verwaltungen anlässlich der Einleitung des Verfahrens zur Ermittlung der Unfallursachen verwendet wird und ebenfalls um das für die Provinz zuständige Dienstleistungsbüro von MUFACE sowie den zuständigen Präventionsdienst über den Unfall zu informieren, den der Versicherte erlitten hat.
Die Bescheinigung bei Dienstunfall ist in die folgenden Abschnitte unterteilt:
1. Personalbehörde, das diese ausstellt
Es muss angegeben werden, ob es sich um eine Behörde der öffentlichen Verwaltung und innerhalb dieser wiederum, ob es sich um die allgemeine Verwaltung des Staates, diejenige einer autonomen Region, diejenige einer lokalen oder sonstigen Einrichtung handelt.
Zur Identifizierung der Personalbehörde ist es weiter erforderlich, dass das Ministerium oder der Rat, die öffentliche Körperschaft oder die Handelsgesellschaft, die Delegation oder Unterdelegation der Regierung, die Provinz- oder Territorialverwaltung sowie andere identifizierende Informationen angegeben werden.
Absatz 1.7 verlangt in diesem Sinne die Angabe einer Kontakt-E-Mail-Adresse, Absatz 1.8 verlangt die Angabe einr Kontakt-Telefonnummer, Absatz 1.9 eine Faxnummer und Absatz 1.10 die Nennung des Postens des Beamten und der Behörde, welche die Bescheinigung ausstellt.
2. Daten des Versicherten, der den Unfall erlitten hat
Es sind anzugeben:
- Nachname
- Name
- Steueridentifikationsnummer NIF
- Stellengruppe
- Verwaltungsstelle
- Posten (bekleideter Arbeitsplatz)
- Zentrale oder Verwaltungseinheit, welcher der Posten zugeordnet ist
3. Umstände des Unfalls
- Unfallort Hier ist anzugeben, wo der Beamte sich zum Zeitpunkt des Unfalls aufgehalten hat:
- Am Standort des Arbeitsplatzes
- In einem Büro oder an einem in der Nähe des gleichen Gebäudes befindlichen Ort
- Angabe der Standortdaten: Stockwerk, Nummer des Büros, Einheit etc.
- An einem der Eingänge des Gebäudes (präzisieren)
- Während der Versicherte in Ausübung des Dienstes unterwegs war
- Auf dem Weg von/ zur Arbeit
- Mit dem Privatfahrzeug
- Mit dem Bus
- Mit der U-Bahn
- Mit dem Zug
3.2 Umstände des Unfalls
Im letzten Abschnitt des Dokuments sind anzugeben:
- Datum und Uhrzeit
- Aktivität, welcher der verletzte Versicherte nachging
- Mögliche Ursachen (Arbeitsort, technische Ausrüstung, Maschinen, Möbel, verwendete Materialien, sonstige)
- Verletzungen oder Konsequenzen, die anfänglich wahrgenommen wurden
- War der Beamte am Arbeitsplatz arbeitsunfähig krankgeschrieben
Die sonstigen sozialen Leistungen, zu denen die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung MUFACE Zugang haben, sind:
- Geburtsbeihilfe in Form einer Einmalzahlung
- Krankmeldung und Mutterschaftsbescheinigung
- Beihilfen zu optischen Hilfsmitteln (Brillen)
- Hilfen bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohneinrichtungen oder Tages- und Nachtzentren | DKV Versicherungen
- Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen
- Hilfen für Krebspatienten
- Fürsorgeleistungen
- Beihilfe bei Risikoschwangerschaft
- Podologische Dienstleistungen
- Hilfe für Drogenabhängige
- Hilfe für die Pflege von psychiatrischen Patienten
- Beihilfen zur Verlängerung der Geltungsdauer früherer Beihilfen
- Dauerhafte Verletzung ohne Invalidität
- Berufsunfähigkeit
- Beurlaubung für die Kinderbetreuung
- Pensionsleistungen
- Bestattungshilfe
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch vollständige Invalidität
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Soziale Hilfen
- Risiko während der Stillzeit
- Pensionierung
- Besondere Beihilfe bei Mehrlingsgeburt
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Todesfallbeihilfe
- Hilfen für an Zöliakie Erkrankte
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