Stipendien
Stipendien für Universitätsstudien werden für jedes akademische Jahr zum Zweck der kulturellen und sozialen Förderung der Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung festgelegt
Ziel der Stipendien ist es, die soziale und kulturelle Förderung der Mitglieder durch eine Beihilfe zur Durchführung des eines offiziellen Hochschulstudiums zu ermöglichen, indem zur Zahlung der Studiengebühren und Auslagen beigetragen wird bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro pro Antragsteller. Das ist unabhängig von der Gesundheitsfürsorge für Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung.
Im Zusammenhang mit den Studienstipendien von MUFACE befassen wir uns mit folgenden Themen:
- Regulierungsvorschriften
- Jährliche Ausschreibung
- Neuigkeiten zur Ausschreibung für Stipendien für das Studienjahr 2017/2018
- Zahlungsempfänger
- Zeitraum der Einreichung
- Ort der Einreichung
Regulierungsvorschriften
Diese Bildungsmaßnahme ist in Artikel 130 der Verordnung das gegenseitige Versicherungswesens der Verwaltung geregelt. Ziel ist die soziale und kulturelle Förderung der Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung und ihrer Kinder und Waisen durch universitäre Studien; dies geschieht unter anderem durch wirtschaftliche Beihilfen in Form von Stipendien für Mitglieder und Aufenthaltsbeihilfen für deren Kinder und Waisen.
Punkt 2 des Artikels 130 besagt, dass diese Stipendien unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung und aufgrund einer angemessenen Ausschreibung durch die Generaldirektion von MUFACE, die im offiziellen staatlichen Amtsblatt BOE veröffentlicht wird, gewährt werden.
Der Beschluss vom 14. Juli 2017 von Muface, mit dem Studienstipendien für Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung für den Kurs 2017/2018 (BOE vom 27. Juli) ausgeschrieben werden, bildet die zweite rechtliche Grundlage (abgesehen vom zitierten Artikel 130).
Jährliche Ausschreibung
Die Stipendien werden für jedes akademische Jahr festgelegt. Zu diesem Zweck wurde am 27. Juli 2017 im offiziellen staatlichen Amtsblatt BOE der Beschluss der Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung der Zivilbeamten des Staates (MUFACE) veröffentlicht, mit dem Studienstipendien für Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung für das Studienjahr 2017/2018 ausgeschrieben werden.
Die Studienstipendien werden seit der Wiedereinführung im Studienjahr 2015/2016 für dieses akademische Jahr 2017/2018 fortgeführt, zusammen mit den zu verlängernden Aufenthaltsbeihilfen für Kinder und Waisen von Mitgliedern der Gegenseitigkeitsversicherung, die jährlich im Rahmen der Bildungsmaßnahmen von MUFACE ausgeschrieben werden, vorgesehen in Artikel 130 der Allgemeinen Verordnung über den gegenseitigen Versicherungsschutz (genehmigt durch das Königliche Dekret 375/2003 vom 28. März) und deren Guthaben unter der Position 482.00 (Bildungsmaßnahmen) des Haushaltsplans von MUFACE für das Jahr 2017 veranschlagt wurde.
Neuigkeiten zur Ausschreibung für Stipendien für das Studienjahr 2017/2018
- Der Höchstbetrag wird mit einer einmaligen Zahlung von150 Euro beibehalten.
- Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am 31. Dezember 2018.
- Der Begriff und die Folgen der Unvereinbarkeit und Subsidiarität dieser Stipendien werden präzisiert.
- Im Hinblick auf die Überprüfung von Unvereinbarkeiten (einschließlich der Subsidiarität) kann MUFACE Daten zu ähnlichen Zuschüssen von öffentlichen oder privaten Behörden oder Einrichtungen mit voheriger Zustimmung des Interessenten, diese ist im Antragsformular enthalten, zusammentragen und konsultieren.
Zahlungsempfänger
Die Begünstigten der Stipendien sind die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung, die am 15. Oktober 2017 aktiv sind oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden und die diese Bedingung zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags erfüllen und im Studienjahr 2017/2018 ein Studienfach belegen, das im Anhang I des Beschlusses zur Ausschreibung aufgeführt ist.
Zeitraum der Einreichung
Bis zum 31. Dezember 2018 für diejenigen, die im Studienjahr 2017/2018 eingeschrieben sind.
Ort der Einreichung
Dienstleistungsabteilungen der Provinzbüros oder delegierte Büros von MUFACE oder in einem der in Artikel 16 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober zum gemeinsamen Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen, einschließlich des gemeinsamen elektronischen Registers, genannten Register.
Weitere der Leistungen von MUFACE werden bei Arbeitsunfall sowie Berufskrankheit erbracht.
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