Obligatorische und freiwillige Mitglieder des Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherers
Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Beamtenstatus werden die Beamten der Zivilverwaltung des Staates obligatorisch Versicherte der Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung
Laufbahnbeamte und Beamte auf Probe sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Beamtenstatus obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherte. Freiwillig Gegenseitigkeitsversicherte sind diejenigen, die sich in den in Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes über die soziale Sicherung der Beamten der Zivilverwaltung des Staates genannten, bestimmten Fällen verpflichten, die Beiträge, die einem Beamten sowie dem Staat entsprechen, ausschließlich und vollständig selbst zu entrichten. Die beiden Arten von Beamten haben ein Recht auf Gesundheitsversorgung für Gegenseitigkeitsversicherte
In den folgenden Absätzen behandeln wir:
- Die obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherten
- Freiwillig Gegenseitigkeitsversicherte
- Wiederherstellung des Status eines obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherten
- Pensionäre
- Antrag auf Wechsel vom obligatorisch zum freiwillig Gegenseitigkeitsversicherten
Die obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherten
Die Laufbahnbeamten der Zivilverwaltung des Staates und die Beamten auf Probe, die in das Korps der besagten Verwaltung eintreten wollen, sind obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherte gemäß Artikel 3 und 7 des Gesetzes zur sozialen Sicherung der Beamten des Öffentlichen Dienstes, königliches Dekret mit Gesetzeskraft 4/ 2000 vom 23. Juni. Daher sind die Beamten anderer öffentlicher Verwaltungen, die öffentlicher Einrichtungen, die der Militärverwaltung, der Justizverwaltung, der Sozialversicherung sowie der Verwaltungs- und Dienststellen der Universitäten keine Gegenseitigkeitsversicherten von MUFACE (Artikel 3 Abs. 2)
Die Zugehörigkeit zu MUFACE hat ab Amtsantritt Gültigkeit. Die Zugehörigkeit ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Ernennung in den Beamtenstatus in einer Einrichtung, die dem Anwendungsbereich der administrativen Gegenseitigkeitsversicherung unterliegt oder gegebenenfalls mit dem Zeitpunkt des Beginns des Probeverhältnisses, falls es ein solches gibt. Zu diesem Zweck erhält derjenige, der als Mitglied bei MUFACE aufgenommen wird, eine eigene Zugehörigkeitsnummer, die lebenslänglich unverändert gilt; das Zugehörigkeitsdokument wird ausgestellt, sobald das Krankenversicherungsunternehmen, welches die Gesundheitsversorgung sicherstellen soll, unter denen, die Vereinbarungen mit MUFACE unterzeichnet haben, ausgewählt wurde.
Gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Gesetzes wird der Beamte zum Gegenseitigkeitsversicherten, wenn er in seinem Status rehabilitiert wird oder wieder in den aktiven Dienst eintritt; er behält den Status eines Gegenseitigkeitsversicherten mit den gleichen Rechten und Verpflichtungen wie in der aktiven Dienstzeit, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
- a) Besondere Dienstleistungen
- b) Dienstleistungen in autonomen Gemeinschaften
- c) Erwarteter Bestimmungsort
- d) Zwangsbeurlaubung
- e) Beurlaubung zur Betreuung von Familienangehörigen
- f) Vorläufige oder endgültige Suspension vom Dienst
Der Verlust des Status eines obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherten erfolgt aus folgenden Gründen (Artikel 8):
- Der Übergang in die freiwilligen Beurlaubung
- Der Verlust des Beamtenstatus, unabhängig vom Grund
- Die Ausübung des Übertragungsrechts gemäß Artikel 11 Abs. 2 des VIII. Anhangs der Statuten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaft, genehmigt durch die Verordnung Nr. 259/1968 des Rates vom 29. Februar
- Obligatorische Zugehörigkeit zum Sonderregime der Streitkräfte
Freiwillig Gegenseitigkeitsversicherte
Gemäß Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes können Gegenseitigkeitsversicherte, die in den ersten drei vorhergehenden Fällen entlassen wurden, ihre Registrierung als freiwillig Gegenseitigkeitsversicherte unter der Voraussetzung beibehalten, dass die Wahl innerhalb eines Monats getroffen wird und sie sich verpflichten, die Beiträge, die einem Beamten sowie dem Staat entsprechen, ausschließlich und vollständig selbst zu entrichten,
Wenn dies nicht innerhalb der genannten Frist beantragt wird und sobald die Abmeldung erfolgt ist, kann der Status eines Versicherten auf freiwilliger Basis nicht wiederhergestellt werden.
Wiederherstellung des Status eines obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherten
Gegenseitigkeitsversicherte, die nicht im aktiven Dienst sind, sowie freiwillig Gegenseitigkeitsversicherte erlangen ihre Kondition als obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherte dann wieder, wenn sie wieder eine der Voraussetzungen erfüllen, die zur Aufnahme führen oder wenn die Voraussetzungen durch Rehabilitierung wieder erfüllt werden; immer mit Gültigkeit ab Amtsantritt.
Pensionäre
Pensionäre werden obligatorisch zu Gegenseitigkeitsversicherten, indem sie die Ruhestandsvereinbarung der zuständigen Personalstelle vorlegen und zusätzlich eine dieser drei Anforderungen erfüllen:
- a) Diese gehen hervor aus den administrativen Sachverhalten, welche die Kondition eines registrierten, obligatorisch Gegenseitigkeitsversicherten mit sich bringen.
- b) Diejenigen, die ihre Registrierung als freiwillig Gegenseitigkeitsversicherte beibehalten haben.
- c) Diejenigen, die ihre Pension aus einer besonderen Pensionskasse, dem Régimen de Clases Pasivas, erhalten, aufgrund ihrer Eigenschaft als Beamte, die unter den Geltungsbereich von MUFACE fallen.
Antrag auf Wechsel vom obligatorisch zum freiwillig Gegenseitigkeitsversicherten
Die Bearbeitung dieser Änderung müssen Sie in dem für Sie zuständigen Provinzbüro oder Delegationsbüro von MUFACE beantragen; hierfür gilt eine Frist von einem Monat ab dem Tag, an dem Sie die Benachrichtigung über die Beurlaubung erhalten haben oder ab Beginn der Beurlaubung, wenn dieser nach dem Empfang der Benachrichtigung liegt; es ist eine Bankverbindung mitzuteilen, über welche die vierteljährlichen Abbuchungen an MUFACE erfolgen kann.
Die Mitglieder des Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherers sollten folgende generelle Inhalte in Bezug auf Versicherungen für Beamte kennen:
- Finanzbudget
- Familienbeihilfen
- Vereinbarung zwischen MUFACE und Paradores
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Modell Antragstellung
- Rentenformulare
- Erklärung zu finanziellen Versorgungsbezügen
- Antrag auf Anerkennung vollständiger Invalidität
- Wechsel des Krankenversicherungsträgers
- Psychiatrischer Bericht
- Leistungsübersicht
- Notfallversorgung in der Sozialversicherung oder Versicherungsgesellschaft
- Passive Rechte: Erhalt des Beitrags
- Risiko während der Schwangerschaft und Risiko während der Stillzeit
- Krankenversicherungsträger
- Leistungsnachweis
- Änderung der Anschrift des Arbeitslebens
- MUFACE-Abkommen
- Gesetz über die Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates
- Mutterschaftsurlaub
- Techniken der künstlichen Befruchtung
- Sondersystem der Sozialversicherung für Beamte
- Berechnung von Beamtenrenten
- Muface-Mitgliedsdokument
- Freiwillige Beurlaubung von Beamten im öffentlichen Dienst
- Was ist MUFACE?
- Elektronisches Rezept für alle Muface-Mitglieder
- Arztbericht von MUFACE
- Obligatorische und freiwillige Mitglieder des Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherers
- Die Website von MUFACE
- Herunterladen der Antragsformulare
- Vorübergehende Behinderung
- Begünstigte
- Empfangsnachweis
- Verschreibungshefte per Internet
- Arbeitsleben der Mitglieder des Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherers MUFACE; wie kann man sie konsultieren?
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