Begünstigte
Gegenseitigkeitsversicherte und die durch sie Begünstigten haben Anspruch auf medizinische Versorgung für Beamte.
Die durch den Gegenseitigkeitsversicherten Begünstigten haben Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie der Versicherte selbst. Heute werden wir über folgende Aspekte sprechen:
Durch den Gegenseitigkeitsversicherten begünstigte Person, wer ist das?
Folgende Personen werden als durch den Gegenseitigkeitsversicherten begünstigte Person betrachtet:
- Ehepartner: Unter diesem Punkt mit eingeschlossen sind Personen, die mit dem Gegenseitigkeitsversicherten in einer dieser entsprechenden Beziehung leben. Unter den im allgemeinen Sozialversicherungssystem festgelegten Anforderungen.
- Nachkommen, adoptierte Kinder und Geschwister: Die natürlichen Kinder als auch die Adoptivkinder können auch die Nachkommen nur eines der beiden Ehepartner sein. Ausnahmsweise können Pflegekinder durch eine Vereinbarung mit MUFACE die gleichen Begünstigungen haben.
- Familienangehörige in aufsteigender Linie: Dies können entweder Familienangehörige des Gegenseitigkeitsversicherten oder seines Ehepartners sein. Die Ehegatten der aufsteigenden Familienangehörigen in einer nachfolgenden Ehe werden ebenfalls als durch den Gegenseitigkeitsversicherten Begünstigte betrachtet.
- Jede weitere Person, die eine Beziehung mit dem Gegenseitigkeitsversicherten hat und die Anforderungen des allgemeinen Sozialversicherungssystems erfüllt.
Wenn der Gegenseitigkeitsversicherte stirbt, können folgende Personen als seine Begünstigten betrachtet werden:
- Witwen und Waisen: Diese können sowohl aktiv als auch im Ruhestand sein. Witwen bzw. Witwern gleichgestellt werden diejenigen, die eine Witwen- oder Witwerrente aus passiven Klassen erhalten, wenn sie Ehepartner eines Beamten bzw. einer Beamtin waren, der bzw. die Teil des administrativen Gegenseitigkeitsversicherungssystems war. Ein minderjähriges Kind oder ein volljähriges, behindertes Kind, das vom Gegenseitigkeitsversicherten verlassen wurde, wird der Waise gleichgestellt.
Begünstigte des Gegenseitigkeitsversicherten: Anforderungen
Um Begünstigter des Gegenseitigkeitsversicherten zu sein, muss die Person die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Mit dem Gegenseitigkeitsversicherten zusammenleben und finanziell von ihm abhängig sein.
- Über keine Einkünfte aus Arbeitseinkommen verfügen, die mehr als doppelt so hoch wie der öffentliche Mehrzweckeinkommensindikator (IPREM) sind.
- Über keine Gesundheitsversorgung durch irgendein anderes öffentliches Gesundheitssystem verfügen.
Inkompatibilität der Begünstigten des Gegenseitigkeitsversicherten:
Es ist nicht vereinbar, dass eine versicherte Person gleichzeitig Begünstigter eines Gegenseitigkeitsversicherten ist. Es gibt zwei Arten von Inkompatibilität:
- Absolute: Wenn die Person der administrativen Gegenseitigkeitsgesellschaft oder einem anderen Sozialversicherungssystem angehört.
- Relative: Wenn der Begünstigte ein solcher eines Gegenseitigkeitsversicherten ist und gleichzeitig Begünstigter eines anderen Gegenseitigkeitsversicherten oder einer Person, die einem anderen Sozialversicherungssystem angehört. Der Begünstigte muss sich für eine Person entscheiden, mit der er verbleibt.
Jede Person kann ihre Registrierung, Änderung oder Abmeldung als Begünstigter des Gegenseitigkeitsversicherten beantragen, dies geschieht durch das offizielle Formular.
Die Mitglieder des Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherers sollten die generellen Inhalte in Bezug auf die nachfolgende genannten Themen kennen Versicherungen für Beamte:
- Finanzbudget
- Familienbeihilfen
- Vereinbarung zwischen MUFACE und Paradores
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Modell Antragstellung
- Rentenformulare
- Erklärung zu finanziellen Versorgungsbezügen
- Antrag auf Anerkennung vollständiger Invalidität
- Wechsel des Krankenversicherungsträgers
- Psychiatrischer Bericht
- Leistungsübersicht
- Notfallversorgung in der Sozialversicherung oder Versicherungsgesellschaft
- Passive Rechte: Erhalt des Beitrags
- Risiko während der Schwangerschaft und Risiko während der Stillzeit
- Krankenversicherungsträger
- Leistungsnachweis
- Änderung der Anschrift des Arbeitslebens
- MUFACE-Abkommen
- Gesetz über die Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates
- Mutterschaftsurlaub
- Techniken der künstlichen Befruchtung
- Sondersystem der Sozialversicherung für Beamte
- Berechnung von Beamtenrenten
- Muface-Mitgliedsdokument
- Freiwillige Beurlaubung von Beamten im öffentlichen Dienst
- Was ist MUFACE?
- Elektronisches Rezept für alle Muface-Mitglieder
- Arztbericht von MUFACE
- Obligatorische und freiwillige Mitglieder des Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherers
- Die Website von MUFACE
- Herunterladen der Antragsformulare
- Vorübergehende Behinderung
- Empfangsnachweis
- Verschreibungshefte per Internet
- Arbeitsleben der Mitglieder des Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherers MUFACE; wie kann man sie konsultieren?
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