Unterstützung bei einer Mehrlingsgeburt
Hierbei handelt es sich um eine Beihilfe, welche der/dem Gegenseitigkeitsversicherten im Falle einer Mehrlingsgeburt, Mehrfachadoption oder der Aufnahme mehrerer Pflegekinder zur Verfügung gestellt wird.
Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Beihilfe, auf welche die Mitglieder Anspruch haben, wenn einer der gesetzlich festgelegten Fälle von Mehrlingsgeburt, Mehrfachadoption oder der Aufnahme mehrerer Pflegekinder auf sie zutrifft. Die Beihilfe ist vereinbar mit der finanziellen Leistung, die Gegenseitigkeitsversicherten und Begünstigten bei Geburt oder Mehrfachadoption in Form einer Einmalzahlung zur Verfügung gestellt wird, MUFACE-Gesundheitssystem.
Es handelt sich um eine Beihilfe, die durch Art. 29 des Gesetzes über die Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates und die Art. 120 bis 128 der Allgemeine Bestimmungen zur Gegenseitigkeitsversicherung in der Verwaltung geregelt wird.
Hier werden die folgenden Fragen behandelt:
- Anspruchsbegründendes Ereignis
- Bezugsberechtigte der Beihilfe
- Höhe der Beihilfe
- Jährliche Beitragsgrundlagen
- Zeitraum der Einreichung
- Ort der Einreichung
Anspruchsbegründendes Ereignis
Den Anspruch auf den Erhalt dieser Beihilfe bei Mehrlingsgeburt begründen:
- Kinder, die gemeinsam bei der gleichen Entbindung geboren werden, wenn ihre Anzahl gleich oder größer als zwei ist.
- Minderjährige, die gleichzeitig adoptiert oder aufgenommen wurden, sowohl in der der Adoption vorausgehenden als auch in der endgültigen Form, vorausgesetzt, dass ihre Zahl gleich oder größer als zwei ist und dass die Umstände gemäß Artikel 30 Absatz 3 des Gesetzes über Maβnahmen zur Reform des öffentlichen Dienstes gegeben sind.
Das Datum des den Anspruch begründenden Ereignisses ist das der Geburt. Im Falle der Adoption das Datum des richterlichen Adoptionsbeschlusses und im Falle der Aufnahme zur Pflege, sowohl voradoptiv als auch auf Dauer, das Datum der verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Entscheidung, durch den die Aufnahme genehmigt wird.
Bezugsberechtigte der Beihilfe
Im Fall einer Mehrlingsgeburt können sowohl die Mutter als auch der Vater Begünstigter sein, je nach der durch die Mutter gewählten Option, wenn beide Elternteile Gegenseitigkeitsversicherte sind und bei Eintritt des anspruchsverursachenden Ereignisses, der Geburt, für einen Mindestzeitraum von sechs Monaten Beiträge an MUFACE abgeführt haben.
In Fällen von Mehrfachadoption oder mehrfacher Aufnahme zur Pflege wird der Begünstigte der Beihilfe bei Mehrlingsgeburt durch die Adoptiv- oder Pflegeeltern frei ausgewählt.
Sowohl in dem einem als auch in dem anderen Fall muss ausdrücklich angegeben werden, wer der Begünstigte sein wird, wenn einer der Elternteile den Status eines bei MUFACE Versicherten besitzt und der andere Anspruch auf einen Zuschuss über ein öffentliches Sozialversicherungssystem haben könnte.
In den Fällen von Art. 121 Abs. 4 der Bestimmungen zur Gegenseitigkeitsversicherung in der Verwaltung kann auch der Vater, der Adoptiv- oder der Pflegevater die durch die Beihilfe begünstigte Person sein, sofern er die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt.
Das Recht, Begünstigter dieser Beihilfe zu sein, wird nicht durch die administrative Situation eingeschränkt, in der sich der Gegenseitigkeitsversicherte befindet.
Die Anforderungen, die der Begünstigte erfüllen muss, sind:
- Zum Zeitpunkt des Eintritts des den Anspruch verursachenden Ereignisses muss er bei der Gegenseitigkeitsversicherung registriert sein oder sich in einer Situation befinden, die dem gleichgestellt ist.
- Sechs Monate Beitragszahlungen an die Gegenseitigkeitsversicherung nachweisen.
- Die vorgesehene Ruhezeit in Anspruch genommen haben, wie sie geregelt ist in Artikel 49 des Königlichen Dekrets mit Gesetzeskraft Nr. 5/2015 vom 30. Oktober, mit dem der überarbeitete Text des Grundlagengesetzes zu im öffentlichen Dienst Beschäftigten (EBEP) angenommen wird.
Höhe der Beihilfe
Jährliche Beitragsgrundlagen
Zeitraum der Einreichung
Ort der Einreichung
- Dienstleistungsabteilungen der Provinzbüros und beauftragte Büros der MUFACE oder bei jedem Register, das in Artikel 16 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober zu gemeinsamen Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen genannt wird.
- Der Antrag kann bei MUFACE auch eingereicht werden durch das Gemeinsame Elektronische Register (REC) der staatlichen Zentralverwaltung. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis oder ein gültiges elektronisches Zertifikat erforderlich.
Die sonstigen sozialen Leistungen, zu denen die Mitglieder der Gegenseitigkeitsversicherung MUFACE Zugang haben, sind:
- Geburtsbeihilfe in Form einer Einmalzahlung
- Krankmeldung und Mutterschaftsbescheinigung
- Dienstunfall
- Beihilfen zu optischen Hilfsmitteln (Brillen)
- Hilfen bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohneinrichtungen oder Tages- und Nachtzentren | DKV Versicherungen
- Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen
- Hilfen für Krebspatienten
- Fürsorgeleistungen
- Beihilfe bei Risikoschwangerschaft
- Podologische Dienstleistungen
- Hilfe für Drogenabhängige
- Hilfe für die Pflege von psychiatrischen Patienten
- Beihilfen zur Verlängerung der Geltungsdauer früherer Beihilfen
- Dauerhafte Verletzung ohne Invalidität
- Berufsunfähigkeit
- Beurlaubung für die Kinderbetreuung
- Pensionsleistungen
- Bestattungshilfe
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch vollständige Invalidität
- Beihilfe bei vorübergehender Behinderung
- Soziale Hilfen
- Risiko während der Stillzeit
- Pensionierung
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Todesfallbeihilfe
- Hilfen für an Zöliakie Erkrankte
Unsere Deckungen heben uns ab
DKV-Arzt rund um die Uhr
Ärztliche Beratung auf Distanz.
Digitale Gesundheit
Kostenlose App "Quiero cuidarme"
Online-Arzttermin
Von Ihrem Handy aus durch den Kundenbereich.
Quiero cuidarme Más
Medizinische Video-Beratungs-App online
Exklusive Angebote
für bei Gegenseitigkeitsgesellschaften Versicherte und ihre Angehörigen
DKV Club für Gesundheit und Wohlbefinden
Preisnachlässe auf Gesundheitsleistungen
Exklusive Angebote für versicherte Mitglieder und Familienmitglieder